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Schulordnung

01 SCHULJAHR

Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31.August des folgenden Jahres.
Ferien- und aFeiertagsordnung richten sich nach den allgemein bildenden Schulen geltenden Bestimmungen.

02 UNTERRICHTSZEITEN/-RÄUME

Die Unterrichtszeit wird zu Beginn des Schuljahres nach Absprache mit der Schülerin/des Schülers, bzw. dem Erziehungsberechtigten festgelegt. Der Unterricht findet Montag/Dienstag/Mittwoch/
Donnerstag in den Räumen der Grundschule Icking statt. Die Unterrichtszeit wird mündlich mit der Lehrkraft vereinbart.

03 VERHINDERUNGEN

Die Schüler/innen sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtseinheiten verpflichtet. Verhinderungen bzw. Versäumnisse minderjähriger SchülerInnen sind vom Erziehungsberechtigtem der Lehrkraft bzw. der Schulleitung umgehend mitzuteilen. Gelegentliche Besuche der Unterrichts-einheiten durch die Eltern sind in allen Fächern erwünscht. Die Erkrankung einer Lehrkraft wird nach Möglichkeit telefonisch oder durch Anschlag an der Tür des Unterrichtsraumes bekannt gegeben.

04 AUSSCHLUSS

Stört eine Schülerin/ein Schüler den Unterricht öfter oder bleibt trotz Ermahnung wiederholt dem Unterricht unentschuldigt fern, so kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Ebenso kann eine Schülerin/ein Schüler ausgeschlossen werden, dessen fehlende Mitarbeit trotz mehrfacher Ermahnung keine Förderung mehr zulässt.

05 RÜCKERSTATTUNG

Unterrichtseinheiten, die auf Veranlassung der Schülerin/des Schülers ausfallen, sind gebühren-pflichtig. Bei längerer Erkrankung entfällt die Unterrichtsgebühr auf schriftlichen Antrag (mit ärztlichem Attest) nach drei aufeinander folgenden versäumten Unterrichtseinheiten für die Dauer der Krankheit. Unterrichtseinheiten, die durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, sind bis zu drei Unterrichtseinheiten pro Jahr gebührenpflichtig. Die Gebühren für darüber hinaus ausgefallenen Unterricht werden am Ende des Schuljahres auf schriftlichen Antrag zurückerstattet.

06 HAFTUNG

Das Musikinstitut Icking e.V./Musikschule übernimmt keinerlei Haftung während der Unterrichts-einheit sowie des Schulweges.

07 AN-UND ABMELDUNG

Die An- und Abmeldung erfolgt schriftlich. Bei minderjährigen SchülerInnen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. An- und Abmeldungen werden erst durch die Bestätigung des Musikinstituts Icking wirksam. Die Abmeldung vom Unterricht zum Ende des laufenden Unterrichtsjahres muss schriftlich bis zum 30.06. des laufenden Unterrichtsjahres erfolgen. Sofern keine fristgrechte Abmeldung erfolgt, verlängert sich der Unterricht um ein weiteres Schuljahr.

08 ANMELDUNGEN GELTEN FÜR EIN SCHULJAHR
(außer musikalische Frühförderung, Musiktheorie I & II)

 Eine Aufnahme während des Schuljahres ist nur dann möglich, wenn die Voraussetzung von der Musikschule gegeben ist. Sie gilt bis zum Ende des laufenden Schuljahres. Während des Schuljahres können Abmeldungen nur berücksichtigt werden bei Wegzug und bei Krankheit, wenn eine mehr als 8-wöchige ununterbrochene Teilnahmeunfähigkeit am allgemeinen Schulunterricht bzw. Arbeitsunfähigkeit gegeben ist. Der Nachweis ist durch ein ärztliches Attest zu erbringen.

Stand: September 2019, Mag. Manfred Ranak

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